Unsere Kanzlei bietet umfassende Dienstleistungen in allen Bereichen – national wie international – des Wirtschaftsrechts und des allgemeinen Zivilrechts. Schwerpunkte bilden Erb- und Stiftungsrecht (insbesondere bei Vermögen mit hohem Immobilienanteil), Gesellschaftsrecht, Bankrecht, Insolvenzrecht und das Recht der Altersversorgung.

Die Kanzlei hat sich auf Fälle spezialisiert, die wegen ihrer Wichtigkeit oder Komplexität auf hohem rechtswissenschaftlichen Niveau bearbeitet werden müssen. Üblicherweise arbeiten zwei Anwälte zusammen an einem Fall. Unsere Mandanten sehen sich dabei keiner wechselnden Masse unbekannter Gesichter gegenüber. Der persönliche Kontakt zu ihrem Anwalt auf der Grundlage gegenseitigen Vertrauens ist unseren Erachtens ein wesentlicher Eckpfeiler in der erfolgreichen Betreuung Ihrer Rechtsangelegenheiten.

Um diesen Anforderungen gerecht zu werden, unterhalten wir eine umfangreiche rechtswissenschaftliche Bibliothek, die stets auf neuestem Stand gehalten wird. Wir beziehen alle für unsere Tätigkeitsfelder wichtigen rechtswissenschaftlichen Zeitschriften. Selbstverständlich stehen uns auch alle einschlägigen juristischen Datenbanken zur Verfügung. Wir legen nicht nur Wert darauf, uns selbst stets auf aktuellstem Stand von Gesetzgebung, Rechtsprechung und Rechtswissenschaft zu halten, sondern publizieren auch selbst und beteiligen uns schon seit Langem an der Aus- und Fortbildung von juristischen Kollegen.